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Was ist Logopädie?
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Der Beruf der LogopädInnen gehört zur Gruppe der nichtärztlichen Medizinal-Berufe. Die Logopädie hat die Aufgabe, durch eine eingehende Diagnostik, Befunderhebung, gezielte Behandlung und begleitende Beratung der Angehörigen die Kommunikationsfähigkeit von Patienten aller Altersstufen aufzubauen, zu verbessern oder wiederherzustellen.
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Wie arbeiten Logopädinnen?
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Unter Berücksichtigung medizinischer, pädagogischer und psychologischer Kenntnisse wird nach dem Anamnesegespräch mit dem Patienten und ggf. den Angehörigen und einer dem Störungsbild entsprechenden Untersuchung ein individueller logopädischer Behandlungsplan erstellt. Um die Kommunikationsfähigkeit des Patienten optimal zu fördern, wird in der logopädischen Therapie systematisch und in kleinen Schritten gearbeitet. Dabei werden alle Sinne/Wahrnehmungsbereiche angesprochen und gefördert. Die Therapie wird in Einzelsitzungen, falls erforderlich, auch in Gruppensitzungen durchgeführt.
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Wie bekommt man Logopädie?
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Logopädische Therapie (Diagnostik, Behandlung und Beratung) wird bei vorhandener Notwendigkeit ärztlich verordnet. Die ärztlichen Verordnungen (Rezepte) können von HNO-Ärzten, Kinderärzten, Hausärzten, Neurologen, Kieferorthopäden, Phoniatern und Pädaudiologen ausgestellt werden.
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Wo wird die Therapie durchgeführt?
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Die ärztlicherseits verordnete logopädische Therapie wird grundsätzlich in der Praxis für Logopädie erbracht. Sie kann auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Arzt den Hausbesuch verordnet hat.
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Wie lange dauert eine Therapie?
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Eine Therapieeinheit beträgt in aller Regel 60 Minuten einschließlich Vor- und Nachbereitung. Je nach Störungsbild werden wöchentlich bis zu drei logopädische Therapien durchgeführt. Die Dauer der gesamten Therapie kann sich deshalb über wenige Sitzungen, aber auch über mehrere Jahre erstrecken.
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Wer muss zuzahlen?
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Die Kosten werden hauptsächlich von der Krankenkasse übernommen. Patienten, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben und von der Zuzahlung nicht ausgenommen sind, müssen eine Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung beträgt ab 01.01.2004 bis zur persönlichen Belastungsgrenze 10% der Kosten und zuzüglich 10,00 € je Verordnung (§ 61 SGB V). Über Ausnahmeregelungen informiert Sie Ihre Krankenkasse.
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Anspruch nach dem SGB IX
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Nach § 26 Abs. 2 Nr. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IX umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie. Damit ist gesetzlich geregelt, dass Logopädie zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gehört. Auf Logopädie besteht ein Anspruch, wenn die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung vorliegen.
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Was sind Sprachstörungen?
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Sprachstörungen (z.B. Dyslalien, SEV, SES, Aphasie) sind Störungen des linguistisch beschreibbaren Sprachsystems und medizinischer Genese. Es können alle rezeptiven und expressiven Modalitäten des Sprachsystems betroffen sein (Sprachperzeption und -produktion). Die Störungen betreffen alle linguistischen Ebenen: Phonetik/Phonologie, Semantik/Lexikon, Morphologie/Syntax, Pragmatik.
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Was sind Sprechstörungen?
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Sprechstörungen (z.B. Dysarthrien, Apraxie, Poltern, Stottern, MFS) sind zentral und peripher bedingte motorische Störungen der ausführenden Sprechorgane und äußern sich in der mangelnden Artikulationsfähigkeit und durch Störungen im Sprechablauf (Redefluß).
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Was sind Stimmstörungen?
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Stimmstörungen (z.B. Dysarthrophonien, Dysphonien, Laryngektomie) sind funktionell, organisch oder psychogen bedingte Störungen der Stimmgebung. Sie wirken sich auf die Leistungsfähigkeit der Stimme, den Stimmklang und die Prosodie aus.
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Was sind Schluckstörungen?
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Schluckstörungen (z.B. Dysphagien) sind funktionell oder organisch (zentral, peripher) bedingte Störungen der orofacialen Muskulatur und aller am Schluckvorgang beteiligten Strukturen.
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